Osteopathisch arbeitende Therapeuten kennen sehr wohl auch ihre Grenzen.

Die Grenzen der Osteopathie liegen dort, wo die Struktur geschädigt, also die Beschwerden nicht funktionell bedingt sind und die Selbstheilungskräfte nicht ausreichen, den Organismus gesunden zu lassen.

 

Schwere und akute Erkrankungen gehören in die Obhut der Schulmedizin und können allenfalls begleitend osteopathisch behandelt werden. Dies gilt auch für psychische Erkrankungen. 

Akute Unfälle, Verletzungen, Wunden, Brüche und Verbrennungen müssen zuerst schulmedizinisch untersucht und behandelt werden.

Die Osteopathie ist auch keine Notfallmedizin, die bei Herzinfarkt oder ähnlichen bedrohlichen Situationen lebensrettend eingreifen kann.